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Schornsteinhöhe nach VDI 3781 Blatt 4 und Schornsteinquerschnitt nach DIN EN 13384


Berechnungen rund um Ihre Feuerstätte.

Der Schornstein bzw. Kamin, wie er in einigen Gegenden Deutschlands gerne genannt wird, ist ein wesentliches Element jeder Feuerungsanlage. Häufig wird in diesem Zusammenhang vom Schornstein- bzw. Kaminzug gesprochen, und wenn dieser zu niedrig oder zu hoch ist, kann es zu Problemen kommen.


Die Ermittlung der Schornsteinhöhe ( 1. BImSchV , TA Luft und VDI 3781 Blatt 4 ) und des Schornsteinquerschnitts ( DIN EN 13384 ) sind heute unabdingbar für jedes Bauvorhaben. Egal, ob es sich bei der Feuerstätte um einen Kaminofen, Heizkessel oder Pelletofen handelt, die richtige Dimensionierung der Abgasanlage sorgt für einen emissionsarmen und, mit Hinblick auf die Betriebs- und Brandsicherheit, optimalen Betrieb. Berechnungen können sowohl für gemauerte und Systemschornsteine als auch für Edelstahlschornsteine durchgeführt werden.


Insbesondere die Höhe des Schornsteins über Dach bzw. First sowie der Abstand zu Fenstern, vornehmlich Dachfenstern, kann in der Praxis zu Problemen mit dem Nachbarn führen. Um dieses Problem vor der Bauphase auszuschließen, können wir Ihnen den richtigen Schornsteinquerschnitt sowie die optimale Länge des Schornsteins ermitteln. 


Auch bei Bestandsgebäuden, egal ob Einfamilienhaus oder Innenstadtbebauung, können die korrekte wirksame Schornsteinhöhe, ausreichender Querschnitt und Förderdruck des Schornsteins Probleme und Fehlfunktionen beheben. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Versottung (Durchfeuchtung), zu hoher oder zu geringer Schornsteinzug und Rauchbelästigung der Nachbarschaft. 

Wir, ein Team aus Ingenieuren und Handwerksmeistern, bieten eine Online-Dienstleistung zu allen feuerungstechnischen Berechnungen rund um den Schornstein und Ihrer Abgasanlage an. Selbstverständlich können wir dies nicht kostenlos anbieten, aber möchten Ihnen mit unserer Internetseite die Möglichkeit bieten, sich anhand von Beispielen vorab zu informieren. 


Für unsere Berechnungen greifen wir je nach Anwendungsfall auf die Softwareprogramme kesa-aladin und Hottgenroth zurück. 

Darüber hinaus bieten wir Hilfestellungen im Bereich der Verbrennungsluftberechnung. Im Jahr 2018 wurde die TRGI (Technische Regel für Gasinstallation) novelliert und neue Berechnungsmethoden zur Bestimmung der ausreißenden Verbrennungsluft eingeführt. Wir unterstützen Eigentümer, Betreiber und das Fachhandwerk gerne bei der Berechnung zur ausreichenden Verbrennungsluftversorgung. 


Nutzen Sie auch unser Tool Angebotsanfrage, um zu ermitteln, welche Kosten auf Sie zukommen. 


Sollten Sie eine umfassende Modernisierung Ihres Gebäudes planen, ist es häufig sinnvoll, auch einen Energieberater einzubinden. In vielen Projekten können beispielsweise für die Erneuerung einer Heizung auch Fördergelder generiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.deltauwb.de .



Kompetent, Zuverlässig und Erfahren 

Unser Team besteht aus erfahrenen Handwerksmeistern und Ingenieuren, die in enger Kooperation Praxiserfahrung und theoretisches Fachwissen in Projekte einfließen lassen, um für ihre Kunden die besten Ergebnisse zu erzielen.

Wir von www.vdi3781.de freuen uns auf Ihr Feedback. Veröffentlichen Sie doch eine Rezension in unserem Profil.
https://bit.ly/36ehYZs

VDI 3781

Aktuelles zur Schornsteinhöhe:

Bundesumweltministerium plant Änderungen der Ableitbedingung von Kaminen 

Am 28.01.2021 veröffentlichte das Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf zur Änderung des § 19 der 1. BImSchV. Dieser Entwurf sieht vor, dass die Ableitbedingung von Kaminöfen und Holzfeuerungsanlagen geändert werden soll. Grundsätzlich gilt hier, dass Schornsteine von neuen Feuerungsanlagen für Festbrennstoffe firstnah angeordnet sein und diesen um 40 cm überragen müssen. Je weiter der Schornstein vom Dachfirst entfernt ist, desto höher muss er ihn überragen (siehe Abbildung 1). Sollte diese Anforderung nicht erfüllbar sein, kann eine Berechnung nach VDI 3781 Blatt 4 erfolgen, um nachzuweisen, dass eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft nicht zu erwarten ist. 


Das BMU stellt explizit heraus, dass dies nur für neu zu errichtende Feuerungsanlagen gelten soll. Aus Sicht des BMU ist dies nicht der Fall, wenn an dem betreffenden Schornstein vorher schon eine Feuerstätte angeschlossen war, egal welchen Brennstoff diese nutzte. Für diese Anlagen gelten weiterhin die bisherigen Anforderungen.-LINK


Bei größeren Feuerungsleistungen muss zusätzlich ein besonderer Abstand zu Lüftungsöffnungen eingehalten werden. Angaben hierfür können der Tabelle 3 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) entnommen werden. Nachfolgend ein Auszug aus dieser Tabelle, in dem erkennbar ist, dass sich mit steigender Nennwärmeleistung auch der einzuhalten Abstand vergrößert.


Einwirkbereich in Abhängigkeit von der Nennwärmeleistung

Referentenentwurf vom 28.01.2021:

Artikel 1 Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38), die zuletzt durch Artikel 105 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 132) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:1.In §2 wird nach der Nummer6 eine neue Nummer 6a eingefügt:„6a.firstnahe Austrittsöffnung: Austrittsöffnung eines Schornsteins, deren horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe und deren vertikaler Abstand vom First größer ist als der horizontale Abstand vom First;“.2.§19 wird wie folgt gefasst:(1)„Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung] errichtet werden, muss1.firstnah angeordnet sein und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen; bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad ist die Höhe der Austrittsöffnung auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, dessen Höhe unter Zugrundelegung einer Dachneigung von 20 Grad zu berechnen ist;2.bei einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen um mindestens 1 Meter überragen; bei einer größeren Gesamtwärmeleistung sind der Umkreis und die Mindesthöhe über den Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen im Umkreis nach Tabelle 3 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) zu bestimmen. Der Schornstein kann abweichend von Satz 1 Nummer 1 ausgeführt werden, wenn die Höhe der Austrittsöffnung nach dem Stand der Technik für das Einzelgebäudemit Schornstein bestimmt wurde. Können mit der Ausführung des Schornsteins nach Satz 1 oder 2 schädliche Umwelteinwirkungen nicht verhindert werden, muss der Schornsteingemäß der Richtlinie VDI 3781Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) ausgeführt werden.

(2)Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung] errichtet und in Betrieb genommen wurden und wesentlich geändert werden, muss1.bei Dachneigungen a)bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein, b)von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben;2.bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter überragen; der Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter. Die §§ 25 und 26 bleiben unberührt.“


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VDI 3781 Blatt 4 im Kontext mit der TA Luft

Im Zusammenhang mit der TA Luft findet die Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 insbesondere bei Feuerungsanlagen, die einen geringen Emissionsmassenstrom haben, Anwendung. Weiterhin gelten die Mindestanforderungen an die Schornsteinhöhe von 10 m über der Flur und 3 m über Dachfirst. Eine zusammenfassende Darstellung der Vorgehensweise zur Ermittlung der Schornsteinhöhe bei der Ableitung von Abgasen mit geringen Emissionsmassenströmen zeigt die nachfolgende Abbildung . Entnommen aus https://www.hlnug.de/fileadmin/downloads/luft/Merkblatt_Schornsteinhoehenberechnung_V15_12_11_06.pdf


Brauche ich eine VDI 3781 Berechnung?

Die TA Luft befindet sich zurzeit im Novellierungsprozess. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die VDI 3781 Blatt 4 an Bedeutung gewinnt. Der Abtransport in die freie Luftströmung, der mit dieser Richtlinie nachgewiesen werden kann, soll die bisherige Forderung, dass der Schornstein mindestens 3 m über dem First liegen muss, konkretisieren, da insbesondere bei Mündungslagen mit großem horizontalem Abstand vom First diese Regelungen unzureichend waren. 

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Novellierung der TA Luft weiterentwickelt. 

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